AGB

Verkaufs-und Lieferungsbedingungen

1. Unsere Angebote sind für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe bestimmt. Neben den genannten Preisen berechnen wir die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Die Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Material, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.

2. Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Angebote und Lieferungen und zwar auch dann, wenn wir nicht ausdrücklich auf diese Bezug nehmen. Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Schriftliche Auftragsbestätigungen erfolgen nur auf besonderen Wunsch.

3. Zugesagte Liefertermine (ab Werk) werden nach Möglichkeit eingehalten. Teillieferungen mit entsprechender Fakturierung sind statthaft. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen. Unser Rücktrittsrecht im Falle höherer Gewalt wird hierdurch nicht berührt. Werden Liefertermine nicht eingehalten, so kann ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Bestellers erst erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von 30 Tagen erfolglos verstrichen ist. Im Falle eines Rücktritts steht dem Besteller kein Schadenersatzanspruch zu.

4. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen, netto, ohne jeden Abzug. Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, sind unsere Preise Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Fakturiert werden die am Auslieferungstag geltenden Preise. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers, auf dem uns am günstigsten erscheinenden Wege, falls vom Käufer nicht besonders vorgeschrieben, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Bei Übernahme der Transportkosten bleibt uns die Wahl des Frachtführers überlassen. Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

5. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Rechnungen des Rechnungsstellers nur in elektronischer Form an den Rechnungsempfänger versandt werden.

6. Beanstandungen sind uns binnen 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Transportschäden werden nur gegen Vorlage der Schadensanerkennung des jeweiligen Frachtführers ersetzt. Für nachgewiesenen Schaden haften wir nur bei eigener grober Fahrlässigkeit und nur bis zur Höhe der Auftragssumme für unsere Leistung. Für Verschulden von uns beauftragter Dritter haften wir nur im Rahmen der uns zustehenden Schadensersatzansprüche gegen diese. Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir ausschließlich bis zur Höhe der beanstandeten Ware Ersatz, ggf. durch kostenlose Ersatzlieferung. Die Ware muss ordnungsgemäß verpackt werden. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Rücksendungen ohne vorherige Anfrage und ohne unser Einverständnis werden von uns nicht angenommen.

7. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei Hergabe von Schecks gilt lediglich deren Einlösung als Zahlung. Wird die Ware vor der Zahlung weiterveräußert, so geht der dadurch erzielte Erlös bzw. die durch den Weiterverkauf entstandene Forderung in unser Eigentum über. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem Dritten weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Bei gerichtlicher Pfändung durch Dritte hat uns der Käufer sofort zu verständigen. Falls der Käufer vor erfolgter Bezahlung seine Zahlungen einstellt, haben wir die in § 46 KO aufgeführten Rechte auf Absonderung der Ware bzw. Abtretung der Rechte auf Gegenleistung. Von uns zurückgeforderte Ware wird in der Höhe gutgeschrieben, in der sie weiterverkäuflich ist. Das gleiche gilt, wenn nach der Lieferung bei uns begründete Zweifel über die Zahlungsbereitschaft des Käufers entstehen.

8. Wir sind nicht verpflichtet, angelieferte Rohmaterialien auf Beschaffenheit und Menge zu überprüfen. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Anzahl gilt der bei uns festgestellte Zählerstand, z.B. an der Verarbeitungsmaschine.

9. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Menge können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv abgelieferte Menge fakturiert.

10. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

11. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Fehler zu prüfen und uns mit seiner Unterschrift als "Gut zum Druck" zu versehen zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Besteller übersehene Fehler.

12. Vom Besteller verursachter Mehraufwand, infolge nachträglich verlangter Änderungen, wird besonders in Rechnung gestellt.

13. Zum Zwecke der Kreditprüfung wird uns die BÜRGEL Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500166, 22701 Hamburg, die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten, einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben. gültig.

14. Diese Bedingungen bleiben auch bei etwaiger Unwirksamkeit einzelner Punkte gültig.

15. Erfüllungsort ist Sulz, Gerichtsstand ist Rottweil. Wir sind berechtigt, auch bei dem für den Geschäftssitz des Käufers zuständigen Gericht Klage zu erheben.